• ich frag mal in die runde, nicht, weil ich es machen will, sondern, weil es mich interessiert.....

    evtl. gehört das auch in "off topic" - dann bitte verschieben.

    also, die frage, die mich beschäftigt ist, ob es grundsätzlich "legal" ist, sitze aus z.b. einem vw oder opel in eine fahrzeug einer anderen marke einzubauen.

    in diversen schrauber-blogs liest man es immer wieder, dass da die sitzschienen geändert/umgeschweisst werden usw, damit die in das eigene fahrzeug passen.....

    aber wie sieht es rechtlich aus?

    wenn ein sitz z.b. aus einem capri 2 in einen capri 3 umbaue, oder ein "S"-sitz in eine "L" version baue, so ist das denke ich, durch die allgemeine bauart-abe abgedeckt, aber wie ist das mit dem einbau aus markenfremden fabrikaten?

    rüstet man z.b. schalensitze nach, die für das fahrzeug freigegeben sind, so liegt da auch dementsprechend eine abe bei, aber bei einem seriensitz, den man nun aus einem opel rausmacht und in einen vw, ford oder was auch immer einbaut sieht das sicher anders aus - schliesslich sind ja alle fahrzeug-komponenten auf einander abgestimmt, irgendwann mal geprüft und freigegeben worden.....

    mal ganz abgesehen von seiten-airbags usw. - was sicherlich auch machbar wäre, aber ich meine jetzt einfach die alten fahrzeuge ohne den modernen schnickschnack....

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